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Allgemeine
Reisebedingungen
STEVENS Coach Charter Berlin für Einzelkunden
1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde STEVENS Coach Charter Berlin den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch STEVENS Coach Charter Berlin
zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. STEVENS Coach
Charter Berlin händigt dem Kunden unverzüglich nach
Vertragsabschluß die Reisebestätigung aus.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot STEVENS Coach Charter Berlin vor, an das sie
für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Ein Vertrag kommt dann
zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme
erklärt.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises pro
Person zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig, spätestens
jedoch mit der Aushändigung/dem Zugang der vollständigen
Reiseunterlagen. Diese erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reisebeginn.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den Beschreibungen,
Abbildungen und Preisangaben für den Reisezeitraum gültigen Prospekt
sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages – wie z. B. Ersatzhotel
gleicher oder besserer Kategorie, Vertauschen der Reiseziele bei einer
Rundreise – die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von
STEVENS Coach Charter Berlin nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen. STEVENS Coach Charter Berlin ist
verpflichtet, den Reisenden über Leistungs- änderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird
STEVENS Coach Charter Berlin ihm eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten.
STEVENS Coach Charter Berlin behält sich vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen (wie Hafengebühren, die Reise betreffende Änderung der
Wechselkurse) zu ändern. Sie hat den Kunden unverzüglich, spätestens 21
Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde hat sein
Umbuchungs- bzw. kostenloses Rücktrittsrecht bei einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach der
Preiserhöhungserklärung STEVENS Coach Charter Berlin dieser
gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde ist jederzeit berechtigt, vor Reisebeginn durch Erklärung vom
Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder
tritt er die Reise nicht an, so kann STEVENS Coach Charter Berlin
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen
verlangen. In diesem Falle ist STEVENS Coach Charter Berlin
berechtigt, folgende Pauschalen zu berechnen:
a) 30 bis 22 Tage vor Reiseantritt = 20 % des Reisepreises
b) 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt = 30 % des Reisepreises
c) 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt = 45 % des
Reisepreises
d) ab 6 Tage vor
Reiseantritt = 55 % des
Reisepreises.
Bei Umbuchungen nach Vertragsabschluß wird eine Gebühr in Höhe von 25
Euro erhoben. Im Falle des Rücktritts kann STEVENS Coach Charter Berlin
vom Kunden ebenfalls die tatsächlich entstandenen Mehrkosten- wie z. B.
Eintrittskarten für Veranstaltungen – verlangen, sofern ein
Wiederverkauf nicht möglich ist.
Wird eine entsprechende Ersatzperson bis zum Reisebeginn gefunden, und
STEVENS Coach Charter Berlin widerspricht nicht den Eintritt dieser
Dritten (diese Person muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen
oder ihrer Teilnahme stehen keine gesetzlichen Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegen) so wird lediglich nur eine
Umbuchungsgebühr in Höhe von 25 Euro pro Person erhoben. Alle Rechte
und Pflichten gehen dann auf die Ersatzperson über.
STEVENS Coach Charter Berlin empfiehlt eine
Reise-Rücktrittskosten Versicherung – die Stornogebühren und
Rückreisekosten in bestimmten Fällen übernimmt - abzuschließen. Des
weiteren wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich
STEVENS Coach Charter Berlin bei den Leistungsträgern um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Hierbei muss es sich um
erhebliche Leistungen handeln.
7. Rücktritt und Kündigung durch STEVENS Coach Charter Berlin
STEVENS Coach Charter Berlin kann in folgenden Fällen vor Reiseantritt
vom Vertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag
kündigen:
a) Eine Kündigung ohne Einhaltung von Fristen ist möglich, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung STEVENS
Coach Charter Berlin oder einer ihrer Vertreter nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt STEVENS Coach
Charter Berlin, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis.
b) Ein Rücktritt bis zwei Wochen vor Reiseantritt ist möglich bei
Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl. STEVENS Coach Charter Berlin ist
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt dieser
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu
setzen. Nach der Rücktrittserklärung erhält der Kunde unverzüglich den
bereits gezahlten Reisepreis zurück.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
War die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer
Gewalt (z.B. Krieg oder Kriegsgefahr, Naturkatastrophen und Epidemien)
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl
STEVENS Coach Charter Berlin als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann STEVENS Coach Charter Berlin für
die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
STEVENS Coach Charter Berlin ist verpflichtet, die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte. Im übrigen
fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
9. Haftung STEVENS Coach Charter Berlin
STEVENS Coach Charter Berlin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die Beförderung in ihren Reisebussen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen
c) die Richtigkeit der Reisebeschreibung
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen
e) ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung STEVENS Coach Charter Berlin für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit STEVENS Coach Charter Berlin für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen STEVENS Coach
Charter Berlin aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Firma bei
Personenschäden bis 76.693,78 Euro je Kunde und Reise. Die
Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise
4.090,34 Euro. Liegt der Reisepreis über 1.363,10 Euro, ist die Haftung
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. STEVENS Coach
Charter Berlin empfiehlt den Abschluss einer Reiseunfall- und
Reisegepäckversicherung.
STEVENS Coach Charter Berlin haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Veranstaltungs- und/oder Theaterbesuche,
Ausstellungen). Ein Schadensersatzanspruch gegen STEVENS Coach Charter
Berlin ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Bordpersonal
(FahrerIn, ReiseleiterIn) oder STEVENS Coach Charter Berlin zur
Kenntnis zu geben. Das Bordpersonal ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft,
einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
Kunden, die die Kultur des Gastlandes, die Würde seiner BewohnerInnen
nicht respektieren oder durch sein/ihr Verhalten die Reise erheblich
stören, kann das Bordpersonal in Absprache mit STEVENS Coach Charter
Berlin von der Reise ausschließen, d.h. den Vertrag kündigen
(gem. Ziffer 7. a).
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche aus nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung hat der Kunde
schriftlich innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Reisebeendigung STEVENS Coach Charter Berlin geltend zu machen. Alle
Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in sechs Monaten, beginnend
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
STEVENS Coach Charter Berlin steht dafür ein, Staatsangehörige des
Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor
Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller
für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht
berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung
möglichst nahe kommt.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.

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